Achtung: Bereits bestehende Erkrankungen sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Du solltest in diesem Fall weiterhin zuhause versichert sein, denn - wie das Wort schon sagt - das Auslandsreiseversicherungspaket deckt nur Kosten für Unfälle oder Krankheiten ab, die im Ausland entstanden sind. Genauere Informationen findest du unter den vollständigen Versicherungsbedingungen und Leistungen.
Bitte beachte: Der Versicherungsschutz beginnt, sobald du am Tag deiner Ausreise österreichischen Luftraum verlässt und endet, sobald du bei deiner Rückreise den österreichischen Luftraum „betrittst“. Demnach ist die Anreise zum/vom Flughafen nicht versichert. Außerdem sind die Kosten für weiterführende Behandlungen im Heimatland nicht abgedeckt, wenn du z. B. aus gesundheitlichen Gründen (z. B. Unfall, etc.) aus dem Ausland rücktransportiert wirst.
Um also nach deiner Rückkehr sofort wieder versichert zu sein, empfehlen wir dir, während deines Auslandsaufenthaltes eine Anwartschaft bei deiner Versicherung zuhause abzuschließen, bzw. deine Versicherung ruhen zu lassen. Das bedeutet manchmal, dass du in dieser Zeit einen geringen Beitrag an deine Krankenkasse zahlst, aber nach deiner Rückkehr ohne Probleme wieder einsteigen kannst und versichert bist. Bitte erkundige dich bei deiner Krankenkasse nach den genauen Bedingungen.
Tipp: Wir empfehlen grundsätzlich einen Versicherungsabschluss für die maximale Aufenthaltsdauer – also im Zweifelsfall lieber zu lang als zu kurz. Eine nachträgliche Verlängerung vor Ort ist möglich, jedoch nicht empfehlenswert, da im neuen Versicherungszeitraum Erkrankungen aus dem ersten Versicherungszeitraum als vorbestehend gelten und damit nicht abgedeckt werden und die Versicherungsprämie höher ist. Darüber hinaus kann die Versicherung den Antrag auf Verlängerung ablehnen.
Bei einer vorzeitigen Rückreise kann dir die Prämie, sofern keine Schadensfälle vorlagen, anteilig zurückerstattet werden, abzüglich einer einmaligen Bearbeitungsgebühr.